BVerfG-Beschluss vom 17. September 2025
Widerspruch gegen verfassungswidrige Besoldung einlegen
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Berliner A-Besoldung seit 2008 verfassungswidrig zu niedrig ist. Sichern Sie jetzt Ihre Nachzahlungsansprüche – einfach, sicher und vollautomatisch per Fax an Ihre Personalstelle.
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Was passiert nach der Zahlung?
- Sie erhalten sofort eine Zahlungsbestätigung per E-Mail.
- Ihr Widerspruch wird automatisch als PDF erstellt und per Fax an Ihre Personalstelle gesendet.
- Sie erhalten eine zweite E-Mail mit der Versandbestätigung.
- Bewahren Sie diese Bestätigung auf – sie dient als Nachweis beim Eingang des Widerspruchs.